Rechtsanwaltskanzlei Sigrun Rieck

Kosten

Gesetzliche Gebühren, Honorarvereinbarung

Das Honorar richtet sich entweder nach den gesetzlichen Gebühren, die sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ergeben, oder einer Honorarvereinbarung, in der ich mit Ihnen einen Stundensatz vereinbare.

Wie hoch die gesetzlichen Gebühren sind, errechnet sich auf der Grundlage des sogenannten Gegenstandswertes, sowie dem Arbeitsaufwand. Unter Gegenstandswert versteht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz den Wert der Angelegenheit, in der ich für Sie tätig bin.

Möchten Sie sich zunächst nur grundsätzlich bezüglich einer bestimmten Frage von mir informieren lassen, können Sie mit mir einen Termin für ein Erstberatungsgespräch vereinbaren. Die Gebühren hierfür betragen (190,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer=) 226,10 EUR

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen und kein Vermögen haben, haben Sie eventuell Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Fragen Sie vor der Vereinbarung eines Termins nach den Bedingungen und Voraussetzungen.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten evtl. von Ihrer Versicherung übernommen. Bitte prüfen Sie hier Ihre Unterlagen genau und bringen Sie sie ggf. zum ersten Beratungsgespräch mit.