Sorgerecht

Gemeinsames Sorgerecht

Der Gesetzgeber sieht nach der Scheidung grundsätzlich vor, dass Sie und Ihr Ehepartner das gemeinsame Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder haben. Hierbei verstehen viele diese Regelung als Eingriff in ihre Entscheidungsfreiheit. Der Gesetzgeber hat aber in erster Linie das Wohl der Kinder im Auge. Das gemeinsame Sorgerecht ist Ausdruck des Versuches, den Kindern eine kontinuierliche Beziehung zu ihren Eltern zu ermöglichen.

Aufgrund der eigenen Konflikte verlieren Eltern oft den Blick für das Wohl ihrer Kinder und machen sich nicht klar, wie verstörend Kinder eine plötzliche und zu lange andauernde Abwesenheit eines Elternteils wahrnehmen.

  • Kinder bis 3 Jahre z.B. nehmen die Trennung ihrer Eltern als eine zutiefst verunsichernde Erfahrung wahr, da sie bei dem für die kindliche Entwicklung so wesentlichen und prägenden Versuch, eine stabile Umwelt zu erfahren, gestört werden.
  • Kinder zwischen 3 und 5 Jahren fühlen sich aufgrund ihrer ich-bezogenen Weltsicht für die elterlichen Konflikte verantwortlich und übernehmen die Gefühle der Eltern zueinander z.B. deren Ablehnung oder Verunsicherung.
  • Kinder zwischen 6 und 8 Jahren reagieren aufgrund des beginnenden Verstehens der Zusammenhänge mit Hilflosigkeit und Traurigkeit. Sie richten Ihre Aggressionen oft gegen den Elternteil, mit dem sie leben und geraten in Loyalitätskonflikte.
  • Kinder zwischen 9 bis 12 Jahren ergreifen oft Partei für den „Schwächeren“, was von dem anderen Elternteil als liebloses Abwenden empfunden wird. Ist die Situation belastet, reagieren diese Kinder häufig mit körperlichen Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Allergien.
  • Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren reagieren oft sehr emotional auf die Trennung der Eltern. Einige wollen ihren Eltern beistehen und für sie sorgen, was die Identitätsbildung und die Ablösung vom Elternteil erschwert.

Es ist daher Ihre Aufgabe, über alle Alterstufen hinweg, einen verlässlichen, regelmäßigen und positiven Kontakt zu beiden Elternteilen zu ermöglichen.

Versuchen Sie sich einzugestehen, wann Sie selbst Hilfe und Beratung in Anspruch nehmen sollten, damit sie Ihrerseits ein kompetenter und verlässlicher Partner für Ihre Kinder sein können.

Alleiniges Sorgerecht

Auch wenn das Gesetz das gemeinsame Sorgerecht als generell wünschenswert betrachtet und dies zumeist auch im Interesse der Kinder ist, so kann es Gründe dafür geben, dass das alleinige Sorgerecht der bessere Weg ist, z.B. wenn

  • die Eltern sich nicht über die Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung einigen können,
  • es große Konflikte zwischen den Eltern gibt

bereits der Umgang ausgeschlossen ist.