Eheverträge schließen: individuell, rechtssicher und vorausschauend
Eheverträge sind bedeutende Instrumente, um die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen einer Ehe individuell zu gestalten und im Falle einer Trennung klare Verhältnisse zu schaffen. Wenn Sie sich für die Zukunft absichern wollen bietet Ihnen die Kanzlei Rieck in Delmenhorst umfassende Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Prüfung von Eheverträgen, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Darum sind Eheverträge sinnvoll
Ein Ehevertrag ermöglicht es Ehepartnern, von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen und individuelle Vereinbarungen zu treffen. Dies ist besonders relevant, wenn:
- einer der Partner selbstständig oder Unternehmer ist,
- Vermögenswerte wie Immobilien oder Erbschaften geschützt werden sollen,
- es bereits Kinder aus früheren Beziehungen gibt,
- ein Partner erheblich mehr verdient als der andere.
Ohne Eheverträge gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen, die nicht immer den individuellen Vorstellungen und Lebensrealitäten der Ehepartner entsprechen.
Als Fachanwältin für Familienrecht möchte ich Ihnen durch die schwierige Zeit der Trennung und Scheidung helfen.
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+49 (0)4221 / 9984466

Das kann in Eheverträgen geregelt werden
Eheverträge können verschiedene Aspekte der ehelichen und nachehelichen Verhältnisse regeln, darunter z.B:
- Güterstand: Wahl zwischen Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.
- Unterhalt: Regelungen zum nachehelichen Unterhalt, etwa dessen Höhe und Dauer.
- Versorgungsausgleich: Vereinbarungen über den Ausgleich von Rentenansprüchen.
- Vermögensaufteilung: Festlegungen zur Aufteilung von Vermögenswerten im Trennungsfall.
Die Kanzlei Rieck unterstützt Sie dabei, diese Regelungen rechtssicher und individuell zu gestalten.
Kanzlei Rieck: Ihr idealer Partner für Eheverträge
Frau Rechtsanwältin Rieck verfügt über langjährige Erfahrung im Familienrecht und bietet Ihnen:
- Individuelle Beratung: Erstellung eines Ehevertrages oder Anpassung eines bereits bestehenden Ehevertrags an Ihre spezifische Lebenssituation.
- Rechtssicherheit: Vorhersehbarkeit der Trennungs- und Scheidungsfolgen.
- Transparente Kommunikation: Klare Erläuterung komplexer rechtlicher Sachverhalte.
Ein Ehevertrag ist nur dann wirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Die Kanzlei Rieck begleitet Sie durch den gesamten Prozess und arbeitet eng mit Notaren zusammen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
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Vertrauensvoller Partner für Eheverträge: Ihre Fachanwältin für Familienrecht
Wenn Sie nach einer kompetenten und zuverlässigen Anwältin suchen, die Sie zu allen familienrechtlichen Fragen berät und mit Ihnen gemeinsam die Rahmenbedingungen eines Ehevertrages erarbeitet, sind Sie bei unserer Kanzlei Rieck an der richtigen Adresse. Als erfahrene Anwaltskanzlei unterstützen wir Sie bei sämtlichen Anliegen individuell und kompetent.
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Wenn Sie einen Ehevertrag in Betracht ziehen oder Fragen zu bestehenden Vereinbarungen haben, steht Ihnen die Kanzlei Rieck gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihre individuellen Anliegen zu besprechen.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Eheverträge können grundsätzlich jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben oder durch einen neuen ersetzt werden. Wichtig ist, dass dies schriftlich geschieht und notariell beurkundet wird. Gerade wenn sich Lebenssituationen grundlegend ändern – etwa durch Kinder, Auslandsaufenthalte oder einen Berufswechsel – kann eine neue Regelung sinnvoll sein. In der Kanzlei Rieck beraten wir Sie transparent über Ihre Optionen und sorgen dafür, dass bestehende Vereinbarungen angepasst oder aufgehoben werden können, ohne dass rechtliche Unsicherheiten entstehen.
Ja, ein Ehevertrag ist nicht in Stein gemeißelt. Er kann jederzeit angepasst oder ergänzt werden, wenn sich Ihre Lebensverhältnisse verändern. Besonders bei Geburt eines Kindes, beruflichen Veränderungen oder größerem Vermögen macht es Sinn, bestehende Eheverträge zu überprüfen. In der Kanzlei Rieck unterstützen wir Sie dabei, bestehende Verträge zu überarbeiten und an Ihre aktuelle Lebenssituation anzupassen. Dabei achten wir auf juristische Sorgfalt und gegenseitige Fairness.
Eheverträge müssen in Deutschland notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Zur Vorbereitung dieser Beurkundung erarbeiten wir gemeinsam, welchen Inhalt der Vertrag haben soll. Im Anschluss erstellt ein Notar oder eine Notarin Ihrer Wahl einen Entwurf anhand Ihrer Vorstellungen. Sobald der Entwurf geprüft wurde und dem entspricht, was Sie und Ihr Partner sich wünschen, findet ein Beurkundungstermin in den Räumen des Notars oder der Notarin statt.