Gemeinsames Sorgerecht

Was Sie über das gemeinsame Sorgerecht (auch geteiltes Sorgerecht genannt) wissen müssen

Der Gesetzgeber sieht nach der Scheidung grundsätzlich vor, dass Sie und Ihr Ehepartner das gemeinsame Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder haben. Hierbei verstehen viele diese Regelung als Eingriff in ihre Entscheidungsfreiheit. Der Gesetzgeber hat aber in erster Linie das Wohl der Kinder im Auge. Das gemeinsame Sorgerecht ist Ausdruck des Versuches, den Kindern eine kontinuierliche Beziehung zu ihren Eltern zu ermöglichen.

Aufgrund der eigenen Konflikte verlieren Eltern oft den Blick für das Wohl ihrer Kinder und machen sich nicht klar, wie verstörend Kinder eine plötzliche und zu lange andauernde Abwesenheit eines Elternteils wahrnehmen.

  • Kinder bis 3 Jahre z.B. nehmen die Trennung ihrer Eltern als eine zutiefst verunsichernde Erfahrung wahr, da sie bei dem für die kindliche Entwicklung so wesentlichen und prägenden Versuch, eine stabile Umwelt zu erfahren, gestört werden.
  • Kinder zwischen 3 und 5 Jahren fühlen sich aufgrund ihrer ich-bezogenen Weltsicht für die elterlichen Konflikte verantwortlich und übernehmen die Gefühle der Eltern zueinander z.B. deren Ablehnung oder Verunsicherung.
  • Kinder zwischen 6 und 8 Jahren reagieren aufgrund des beginnenden Verstehens der Zusammenhänge mit Hilflosigkeit und Traurigkeit. Sie richten Ihre Aggressionen oft gegen den Elternteil, mit dem sie leben und geraten in Loyalitätskonflikte.
  • Kinder zwischen 9 bis 12 Jahren ergreifen oft Partei für den „Schwächeren“, was von dem anderen Elternteil als liebloses Abwenden empfunden wird. Ist die Situation belastet, reagieren diese Kinder häufig mit körperlichen Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Allergien.
  • Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren reagieren oft sehr emotional auf die Trennung der Eltern. Einige wollen ihren Eltern beistehen und für sie sorgen, was die Identitätsbildung und die Ablösung vom Elternteil erschwert.

Es ist daher Ihre Aufgabe, über alle Altersstufen hinweg, einen verlässlichen, regelmäßigen und positiven Kontakt zu beiden Elternteilen zu ermöglichen.

Versuchen Sie sich einzugestehen, wann Sie selbst Hilfe und Beratung in Anspruch nehmen sollten, damit sie Ihrerseits ein kompetenter und verlässlicher Partner für Ihre Kinder sein können.

Als Fachanwältin für Familienrecht möchte ich Ihnen durch die schwierige Zeit der Trennung und Scheidung helfen.

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Rechtliche Grundlagen beim gemeinsamen Sorgerecht

Neben den emotionalen Herausforderungen sollten Eltern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen des gemeinsamen Sorgerechts kennen. Dieses umfasst die Personensorge (z. B. Gesundheitsfürsorge, schulische Entscheidungen, Aufenthaltsbestimmung) und die Vermögenssorge des Kindes. Bei gemeinsamer Ausübung bedeutet das, dass beide Eltern bei wichtigen Angelegenheiten eine gemeinsame Entscheidung treffen müssen. Alltägliche Entscheidungen trifft hingegen derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Kommt es zu Unstimmigkeiten bei grundsätzlichen Fragen, kann das Familiengericht auf Antrag eine Entscheidung treffen oder einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis in bestimmten Bereichen übertragen.

Gerade in streitigen Trennungssituationen ist es sinnvoll, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Eine erfahrene Rechtsanwältin kann nicht nur über die rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Sorgerecht aufklären, sondern auch helfen, unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ziel ist es stets, tragfähige Lösungen zu finden, die dem Kindeswohl dienen und zugleich die Rechte beider Elternteile berücksichtigen. Eine klare rechtliche Beratung bietet Sicherheit, reduziert Konflikte und trägt dazu bei, dass Kinder auch in einer belastenden Trennungssituation die Stabilität und Verlässlichkeit beider Elternteile erfahren können.

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Häufig gestellte Fragen

Beim gemeinsamen Sorgerecht teilen sich beide Elternteile die Verantwortung für alle wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes – etwa Schulwahl, medizinische Behandlungen oder religiöse Erziehung. Alltägliche Dinge darf der Elternteil entscheiden, bei dem das Kind gerade lebt.

Ja, das ist möglich. Sind die Eltern nicht verheiratet, können sie beim Jugendamt oder Notar (bei einem Notar mit Kosten verbunden) eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Lehnt ein Elternteil ab, kann das Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht auf Antrag des anderen Elternteils anordnen, sofern dies dem Kindeswohl entspricht.

Eine Änderung des Sorgerechts kommt in Betracht, wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder das gemeinsame Sorgerecht auf Dauer nicht funktioniert. In solchen Fällen kann das Familiengericht einem Elternteil das alleinige Sorgerecht oder Teile davon übertragen.