Umgang

Der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, hat Anspruch auf Umgang mit ihnen. Dies gilt auch, wenn die Kinder bei einem Dritten, z.B. in einer Pflegefamilie leben.

Jede Form von Umgang muss jedoch ausgeschlossen sein in nachgewiesen Fällen oder der Gefahr von:

  • Gewalt oder Bedrohung gegen das Kind oder seine Mutter,
  • sexuelle Übergriffe oder sexuelle Ausbeutung,
  • Entführung,
  • Anstiftung zu kriminellen Handlungen,
  • gravierenden körperlichen oder seelischen Gefährdungen. 

Beratung

Wir helfen Ihnen, sich in diesen Fällen gegen Forderungen des anderen Elternteils auf Umgang zur Wehr zu setzen.