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  • Kanzlei Rieck stellt Ihren Scheidungsanwalt in Delmenhorst

Scheidungsanwalt Düsseldorf

Die verschiedenen Arten der Scheidung mit einem Scheidungsanwalt aus Düsseldorf:

Die einvernehmliche Scheidung mit einem Scheidungsanwalt aus Düsseldorf

Von einer einvernehmlichen Scheidung wird dann gesprochen, wenn

  • Sie und Ihr Ehepartner seit einem Jahr getrennt leben – dies kann unter bestimmten Voraussetzungen auch innerhalb einer Wohnung möglich sein,
  • Sie und Ihr Ehepartner mit der Scheidung einverstanden sind
  • Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die Scheidungsfolgen bereits geeinigt haben, soweit ein Regelungsbedürfnis besteht.

Nachdem die Folgen einer solchen Scheidungsvereinbarung unter Umständen sehr gravierend sein können, sollten Sie sich immer vorab rechtlich umfassend durch einen Scheidungsanwalt in Düsseldorf beraten lassen, bevor Sie sich mit Ihrem Ehepartner einigen. Erst wenn Sie sich über die Konsequenzen bewusst sind, können Sie wirklich eine Entscheidung treffen.

Die streitige Scheidung mit einem Scheidungsanwalt aus Düsseldorf

Eine streitige Scheidung liegt dann vor, wenn

  • Sie sich entweder mit Ihrem Ehepartner nicht auf bestimmte Scheidungsfolgen einigen können, hier wird dann ggf. das Gericht eine Entscheidung treffen, falls ein Ehegatte einen entsprechenden gerichtlichen Antrag stellt
  • Oder Sie oder Ihr Ehepartner der Scheidung nicht zustimmen. In diesem Fall wird die Ehe nur geschieden, wenn das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass Ihre Ehe „zerrüttet“ ist, also die Lebensgemeinschaft mit Ihrem Ehepartner nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass Sie sie wiederherstellen.

Eine streitige Scheidung dauert erwartungsgemäß länger und ist in der Regel auch teurer. Ihr Ziel sollte es im Vorfeld der Scheidung also sein, sich um eine Verständigung mit Ihrem Partner zu bemühen, dies ggf. auch mit Hilfe einer Mediation durch einen Scheidungsanwalt in Düsseldorf.

Scheidung nach dreijährigem Getrenntleben mit einem Scheidungsanwalt in Düsseldorf

Leben Sie bereits mehr als drei Jahre von Ihrem Ehepartner getrennt, so ist es für die Scheidung weder erforderlich, dass Sie sich mit Ihrem Ehepartner auf bestimmte Scheidungsfolgen geeinigt haben, noch dass Sie oder Ihr Ehepartner der Scheidung zustimmen. Dennoch ist es hilfreich, auch hier einen Scheidungsanwalt in Düsseldorf hinzuzuziehen.

Vorzeitige Scheidung mit einem Scheidungsanwalt in Düsseldorf – die sogenannte Härtefallscheidung

Bei einer Härtefallscheidung mit einem Scheidungsanwalt in Düsseldorf können Sie einen Antrag auf Scheidung bereits vor Ablauf des Trennungsjahres stellen, wenn es für Sie unzumutbar wäre, das Trennungsjahr abzuwarten. Die Voraussetzungen für eine Härtefallscheidung sind sehr streng. Die Fortsetzung der Ehe muss – auch aus der Sicht eines besonnenen Dritten wie etwa einem Scheidungsanwalt in Düsseldorf – unzumutbar sein. Dies sind z.B. Fälle von Morddrohungen, Straftaten gegen den anderen Ehegatten oder schwere Misshandlungen.

Unterstützung bei Ihrer Ehescheidung durch einen Scheidungsanwalt in Düsseldorf

Eine Scheidung stellt für die Betroffenen oft eine komplexe Situation dar. Selbst wenn sie einvernehmlich erfolgt, wird damit ein ganz neuer Lebensabschnitt begonnen. Ein Scheidungsanwalt in Düsseldorf unterstützt Sie dabei, den Übergang in diesen neuen Lebensabschnitt so geregelt wie möglich zu gestalten. Der Rechtsbeistand durch einen Scheidungsanwalt in Düsseldorf stellt für die Beteiligten eine Hilfe beim Eintritt in den neuen Lebensweg dar. Wir von der Kanzlei Rieck helfen Ihnen als Scheidungsanwalt in Düsseldorf kompetent mit viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen. Falls Sie alleinerziehende Mutter sind, können Sie auch unseren „InfoDienstag“ besuchen, bei dem wir Ihnen als Scheidungsanwalt in Düsseldorf kostenlos Informationen rund um das Thema Scheidung anbieten.

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